1. Allgemeines:
Der Auftraggeber erkennt mit der Erteilung eines Auftrages unsere jeweils gültigen „Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen" sowie unsere Angebote und Preislisten, auch für alle künftigen Liefervereinbarungen an. Entgegenstehende „Allgemeine Geschäftsbedingungen" des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen Lieferbedingungen abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Unsere Angebote sind unverbindlich und verpflichten uns nicht zur Auftragsannahme. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Lieferung zustande, auch wenn es sich um mündliche, telefonische, fernschriftliche oder Abmachungen per EMail handelt. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen wird die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der daraus erfolgten Rechtsgeschäfte nicht berührt.
2. Preise:
Unsere Preise verstehen sich freibleibend. Gesonderte Preisvereinbarungen sind die jeweiligen INCOTERMS zugrunde gelegt. Die Preise beruhen auf den aktuellen Kostenfaktoren (Personal, Material, Energie und dergleichen) und Wechselkursen. Erfahren diese bis zur Lieferung eine wesentliche Änderung, behalten wir uns eine entsprechende Berichtigung vor. Unser Anspruch auf Nachberechnung gilt als vereinbart. Durch Konkurseröffnung, Anmeldung und Abschluss von Ausgleichsverfahren seitens des Käufers entfallen die eingeräumten Rabattsätze oder sonstige Vergütungen.
3. Zahlung:
Wenn nicht gesondert vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt und ohne jeglichen Abzug zahlbar. Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung angerechnet. Eine vereinbarte Zahlungsfrist läuft im Zweifel ab Rechnungsdatum. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen entsprechend unseren Kreditkosten, jedoch mindestens 4 % über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank berechnet. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegenüber unseren fälligen Zahlungsansprüchen aus welchem Rechtsgrund immer ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen; er kann gegenüber unseren Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Lieferant ist berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen, falls der Kaufpreis Innerhalb von drei Monaten ab Fälligkeit ganz oder teilweise nicht bezahlt wird. In einem solchen Fall hat der Lieferant Anspruch auf Ausgleich des eingetretenen Schadens. Der Ausgleich ist in der Höhe jedoch auf den Kaufpreis für die Waren beschränkt.
4. Lieferzeit:
Die angegebene oder vereinbarte Lieferzeit wird möglichst genau eingehalten. Sie beginnt frühestens mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor dem Tag, an dem völlige Übereinstimmung über die Bestellung erzielt wird. Alle Fälle höherer Gewalt entbinden uns für die Zeitdauer und entsprechend dem Umfang der Hindernisse von der Erfüllung des Vertrages. Das Nichteinhalten der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er uns mindestens eine Nachlieferfrist im Ausmass der ursprünglich zugesagten Lieferzeit gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an uns. Dem Auftraggeber ist der Schaden zu ersetzen, welcher durch grob fahrlässige Nichterfüllung verursacht worden ist. Für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, wird keine Haftung übernommen. Lieferpflichten und Lieferfristen ruhen, solange der Käufer mit einer Zahlung im Rückstand ist.
5. Verpackung:
Die erforderliche Verpackung sowie Entsorgung dieser, wird mit der Warenfaktura in Rechnung gestellt. Ein Abzug der Verpackung seitens des Kunden ist ohne getroffene Vereinbarung unzulässig.
6. Versand:
Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung und bei Lieferung frei österreichische Grenze wie bei Lieferung ab Lieferwerk - unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt - auf den Auftraggeber über, sobald die Ware am Versandort dem Auftraggeber oder Frachtführer vertragsgemäss zur Verfügung gestellt wird. Eine Transportversicherung wird nur auf Wunsch und auf Kosten des Käufers abgeschlossen. Bei sonstigen Vereinbarungen wird entsprechend den jeweiligen INCOTERMS geliefert. Im Inland werden bei frachtfreier Lieferung etwaige Mehrfrachtkosten für Expressgut dem Käufer angelastet. Mangels ausreichender Referenzen eines Käufers erfolgt der Versand gegen Vorauszahlung oder per Nachnahme.
7. Gewährleistung, Schadensersatz und Produkthaftung:
FB Ketten sind aus hervorragenden Rohstoffen und mit grosser Sorgfalt hergestellt. Technische Angaben in Katalogen, Prospekten, Preislisten und dergleichen sind unverbindlich und können nach Erfordernis geändert werden. Sie werden für uns nur dann verbindlich, wenn sie in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich festgehalten sind. FB - Produkte sind sofort nach Eintreffen der Ware beim Kunden zu überprüfen. Festgestellte Mängel und Abweichungen von den Bestellspezifikationen sind schriftlich (mittels Brief, Telefax oder E-mail) beim FB Ketten Vertragspartner in A-Kufstein zu beanstanden. Verzug bei der Beanstandung führt aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zum Verlust jeglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche. Die Ware ist durch einen Experten vor der Verwendung genauestens daraufhin zu prüfen, ob sie für den beabsichtigten Verwendungszweck geeignet ist. Bei nachweisbaren Material- oder Arbeitsfehlern beschränkt sich unsere Gewährleistung nach unserer Wahl auf die Lieferung von Ersatzware gleicher Art und Menge oder Verbesserung. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Wir haften nicht für Sachschäden, die der Auftraggeber durch Fehler eines von uns gelieferten Produktes erleidet, sofern uns nicht Vorsatz oder krasse grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Der Auftraggeber hat in den Verträgen mit seinen Kunden unsere Haftung durch eine gleichartige Klausel zu beschränken. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, so ist er zum Ersatz aller Aufwendungen und Kosten, insbesondere auch Gerichts- und Anwaltskosten, die uns dadurch entstehen, verpflichtet. Für mittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn und Folgeschäden haftet der Verkäufer nicht. Die Ware muss regelmässig gewartet werden. Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für Verlust oder Beschädigung aufgrund von
a) Wartungen, die von anderen als den vom Verkäufers hierfür zugelassenen Personen durchgeführt worden sind,
b) Ersatzteilen, Zubehör und Zusatzteile, die nicht vom Verkäufer empfohlen worden sind,
c) unsachgemässen, der Gebrauchsanleitung des Verkäufers zuwiderlaufenden Gebrauch der Ware und
d) Unterbrechungen im Gebrauch der Ware.
Jegliche Schadenersatzansprüche des Käufers, insbesondere wegen Leistungsverzug, Unvermögens oder Unmöglichkeit der Leistung, wegen positiver Vertragsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Die Zurücknahme in Gebrauch genommener Produkte kann nicht gefordert werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Darbietung unserer Produkte insbesondere bei Verkaufsgesprächen, anwendungstechnischer Beratung, Werbung etc. - die jeweiligen Sicherheitsvorschriften und Bedienungsanleitung zu beachten und alle darin enthaltenen Warnhinweise an den Abnehmer weiterzugeben.
Der Auftraggeber wird uns für alle aus der Verletzung dieser Verpflichtung entstehenden Kosten und Aufwendungen schad- und klaglos halten. Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind verwirkt, sofern das gerichtliche oder schiedsgerichtliche Verfahren nicht innerhalb von 2 Jahren nach Rechnungslegung begonnen wird.
8. Eigentumsvorbehalt:
Von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allen Nebenkosten unser Eigentum. Wird sie bearbeitet oder verarbeitet, so entsteht Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Arbeit zu dem Wert der Ware. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemässen Geschäftsbetrieb an Dritte weiterzuveräußern. Hat der Auftraggeber die Ware, gleichgültig in welchem Zustand, weiterveräussert, so tritt er bereits mit der Annahme unserer Waren alle aus der Weiterveräusserung entstehenden Ansprüche gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Käufer hat auf unser Verlangen seinem Abnehmer die Abtretung bekannt zu geben. Er hat weiters auf unser Verlangen unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er solche Gegenstände veräussert bzw. welche Forderungen ihm aus der Veräusserung zustehen, und uns die Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlich sind. Auch sind wir berechtigt, den Abnehmer von der Abtretung zu benachrichtigen. Der Käufer haftet für alle Schäden, die durch die Verletzung dieser Vereinbarung entstehen. Der Kunde kann Forderungen aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers abtreten. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Verkäufer an seine Muttergesellschaft oder Schwestergesellschaft ist zulässig.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Für Streitigkeiten aus den Kaufverträgen ist österreichisches Recht anzuwenden. Erfüllungsort ist für beide Teile der Geschäftssitz des Verkäufers. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird hiermit das für FB örtliche sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Wir sind jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Auftraggeber zuständiges Gericht anzurufen.
10. Datenschutz
Laut § 22 DSG informieren wir Sie darüber, dass wir Daten, Adressen, Konditionen und Umsätze von Ihnen in unserem Computer gespeichert haben. Diese Daten werden ausschliesslich zum Zwecke der Fakturierung und angeschlossener Auswertung verwendet und nicht an Dritte übermittelt. Zudem verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.
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